Im Rahmen des Masterstudiums ist eine 8-wöchige berufspraktische Tätigkeit entsprechend den Praktikumsrichtlinien nachzuweisen.
http://www.eei.studium.uni-erlangen.de/studierende/praktikum.shtmlEine im Bachelorstudium abgeleistete freiwillige berufspraktische Tätigkeit, die über den Umfang des Pflichtpraktikums im Bachelorstudium (10 Wochen) hinausgeht, kann für das Masterstudium angerechnet werden.