Prüfungsordnungsversion: 079#72#H (2007) nur Module im 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Semester (gemäß Musterstudienplan)
Es sind beliebige Module aus der Fachwissenschaft Informatik im Umfang von mind. 2,5 ECTS zu belegen.
Wird die schriftliche Hausarbeit nicht im Fach oder der Fachdidaktik Informatik angefertigt, sind weitere 2,5 ECTS aus beliebigen Modulen des Informatikangebots zu erbringen.
Falls die gewählte Didaktik einer Fächergruppe Mathematik enthält, sind weitere 5 ECTS aus beliebigen Modulen der Fachwissenschaft Informatik zu erbringen.